Einzelne Übergaben und Besitzbeschreibungen

Beim Zacherla
Vier Urkunden vom „Zacherla“-Anwesen, Bayerdilling Nr. 40, aus dem 19. Jahrhundert zeigen verschiedene Formen des Eigentumswechsels. Geschlossen wurden die ersten drei Verträge im Rainer Landgericht, das bis 1862 die Funktion von Justiz, Verwaltung (entsprechend Landratsamt) und Notariat in sich vereinigte. Der vierte Vertrag wurde durch den damaligen Rainer Notar Josef Hellmaier beurkundet.

Einheirat von Rupert Strobl
Am 5. Juli 1853 versprachen sich der ledige Bauerssohn Rupert Strobl von Allmering und die ledige Bauerstochter Walburga Rechner von Bayerdilling (Nr. 40; hatte ihren Vater Quirin Rechner als Beiständer) „die Eingehung der Ehe und die Erfüllung der ehelichen Pflichten“. Die Braut besaß durch Übergabe vom 12. April 1852 das Anwesen im Wert von 8000 fl, worauf sie 1900 fl Reinvermögen stehen hatte (der Rest waren Schulden und Verpflichtungen gegenüber den Austräglern). Der Bräutigam besaß laut Zeugnis der Gemeinde Rehling ein Vermögen von 3000 fl, „welches er am Hochzeitstage bar zu erlegen verspricht und wofür dessen anwesender Vater Michael Strobl sich anmit verbürgt haben will.“ Das Brautpaar schloß allgemeine Gütergemeinschaft. Sollte beim Tod eines der beiden künftigen Ehegatten keine Kinder vorhanden sein oder ein vorhandenes Kind innerhalb eines Jahres nach dem Tod des Elternteiles sterben, so verpflichtete sich der überlebende Eheteil, an die nächsten Verwandten des Verstorbenen den Betrag von 1800 fl als Rückfall binnen eines Vierteljahres zu bezahlen. Rupert Strobl und Walburga Rechner heirateten am 26. Juli 1853. Walburga Strobl starb tatsächlich nach nur fünfjähriger Ehe am 25. Oktober 1858. Zu diesem Zeitpunkt lebten ein Sohn und eine Tochter; zwei weitere Kinder waren im ersten Lebensmonat verstorben.

Muttergutsvertrag
Rupert Strobl schloß am 20. Juli 1859 mit seinen beiden Kindern, die der gerichtlich bestellte Vormund Paul Stadlmüller, Gütler von Hagenheim, vertrat, einen Muttergutsvertrag, der die Versorgung im Hinblick auf die zweite Eheschließung regelte. Auf dem gemäß Inventurs-Verhandlung vom 14. Dezember 1858 mit 15 994 fl 54 kr gewerteten Anwesen lasteten nur noch 2900 fl Schulden, so daß sich 13 094 fl 54 kr reines Vermögen ergab. Für jedes Kind wurden 300 fl Muttergut bestimmt, das bis zum 17. Lebensjahr mit 3 % zu verzinsen war. Das Muttergut war bei Verehelichung sogleich bar, bei erreichter Großjährigkeit (Volljährigkeit) nach vierteljährlicher Kündigung zahlbar; die Zinsen natte der Vormünder nützlich anzulegen. Außerdem wurde der Tochter ein Doppelbett mit Überzügen (Wert 60 fl) und Schmuckstücke der Mutter zugesagt, der Sohn hatte einen Anspruch ein Einzelbett mit Überzügen (Wert 25 fl). Die Ansprüche wurden auf dem Hof hypothekarisch gesichert. Außerdem wurde bestimmt, daß beim Tod eines der beiden Kinder (sofern ledig und ohne Testament) das überlebende Kind den Nachlaß erhalten soll (der Sohn starb 1862 tatsächlich, allerdings als Schulkind sicher noch ohne Vermögen). Im Gegenzug wurde mit diesem Muttergutsvertrag der Witwer Rupert Strobl der Alleineigentümer und -erbe.

Ehevertrag des Witwers
Ebenfalls am 20. Juli 1859 schloß der Witwer Rupert Strobl mit seiner künftigen (zweiten) Frau Josepha Degenmeir von Sinning einen Ehevertrag, bei der Kastlmüller Franz Schmid, Stiefvater der Braut, als Beiständer fungierte. Die Braut besaß laut Vertrag „ein Heiratgut von 3500 fl, welche bezahlt sind und worüber vom Bräutigam in bester Form rechtens quittiert wird“, außerdem eine Aussteuer im Wert von 300 fl. Der Wert des Anwesens wird in dieser Urkunde nach Abzug der Schulden mit „circa 7000 fl“ angegeben; die Braut wird durch den Ehevertrag Miteigentümerin und es wird Gütergemeinschaft vereinbart. Für den Todesfall eines Ehegatten wurde vereinbart:

a) Wenn Kinder aus der Ehe vorhanden sind, „dann hat sich der überlebende Ehegatte mit denselben um die Hälfte des auszumittelnden reinen Vermögens als Vater- oder Muttergut zu vertragen und tritt dagegen in den Alleinbesitz und das Alleineigentum des Anwesens und sonstigen Rücklasses.“

b) Im Falle, daß Rupert Strobl zuerst stirbt, hat sich die Witwe „mit dessen Kindern Paul und Elisabeth aus erster Ehe bezüglich des Vatergutes zu vertragen“.

c) Sind keine Kinder vorhanden, dann wird der überlebende Ehegatte Universalerbe; als Rückfall an die nächsten Verwandten des Verstorbenen, zu zahlen „binnen Jahr und Tag von dessen Tod an gerechnet“, wurden 1200 fl bestimmt.

Übergabe Haberl
Michael und Ottilie Haberl, bisher „Pestbauern“, tauschten die Hofstelle beim „Zacherla“ am 24. März 1871 ein. Nach dem Tod von Michael (25. Dezember 1887) erhielt dessen gleichnamiger Sohn bereits den Hälfteanteil des Anwesens. Wie bei der Übergabe vom 25. September 1889, so übernahm die junge Generation im 19. Jahrhundert oft neben dem „Leibgeding“ für die Eltern auch noch Schulden. Die Witwe Ottilie Haberl übergab ihren Hälfteanteil am „Zacherla“-Anwesen um den „wahren Preis von 5935 M“ an Sohn Michael und dessen Braut Franziska Hirschinger, Bauerstochter aus Reicherstein. In Anrechnung darauf übernahm das Brautpaar die Hälfteanteile an folgenden Verbindlichkeiten (die andere Hälfte traf schon bisher Michael als Miteigentümer): 5 %iges Darlehen der Pfarrpfründe Pöttmes zu 2020 M, 100 M Restschuld bei Isaak Luchs in Buttenwiesen (aus dem Kauf von 1871), 2000 M Darlehen des Austragsgütlers Mathias Haberl in Münster, 2000 M Darlehen des Bauern Alois Stiglmair in Bayerdilling und 400 M Darlehen des Privatiers Georg Wenninger zu Rain. Auf die 5935 M trafen 3260 M anteilige Schulden, die weiteren 2675 M hatten die Übernehmer wie folgt zu erbringen: 100 M in bar an die Übergeberin in bar am Hochzeitstag, 1500 M Elterngutsergänzung an den Bruder Johann Haberl und 1075 M Wert des Austrages (jährlich 215 M, veranschlagt auf fünf Jahre; tatsächlich starb Ottilie bereits dreieinhalb Jahre später). Der Austrag ist wie folgt beschrieben:

a) jährlich ab 1890 an Martini 40 fl Fristengeld,

b) ein Zimmer „über einer Stiege, gut wohn- und heizbar“,

c) jährlich 2 Schäffel Korn, 1 Schäffel Weizen, 200 Eier, 15 Pfund Rind- und 3 Pfund Schweineschmalz, 1 Paar Schuhe, an Kirchweih 4 Liter Bier und 1 Laib Brot, zur kleinen Kirchweih 3 Pfund Rindfleisch, zu Weihnachten 3 Paar Brat-, 2 Paar Leber- und 2 Blutwürste und 1 weißer Laib Brot, zu Fastnacht das gleiche wie an Weihnachten (außer Brot), jährlich 1 Klafter gespaltenes Fichtenholz, 1000 Stück Torf, 100 Wellen („Boschen“), täglich ½ Liter süße Milch, solange im Anwesen vorhanden,

d) ärztliche Hilfe, Medizin und im Todesfall ortsübliche Bestattung, und

e) Haltung eines Mutterschafes für Ottilie Haberl durch die Übernehmer.

Die Austragsleistungen geben Rückschlüsse auf die Lebens- und Wirtschaftsweise jener Zeit und eine „Vorliebe“ der Übergeberin, die ihren Austrag durch die Schafhaltung aufbesserte. Das „Zacherla“-Anwesen war damals ein mittlerer Betrieb mit damals 10,402 Hektar (=ha) Fläche auf 30 Parzellen: Hof- und Gartengrundstück mit 0,272 ha, 18 Äcker mit zusammen 8,610 ha, 6 Wiesen mit 1,114 ha, 2 Krautgärten mit 0,034 ha, 1 Weide und Ödung mit 0,171 ha und zwei Holzteile mit 0,201ha.

Beim Hofwirt
Interessant für die Verhältnisse vor dem Ersten Weltkrieg ist die Übergabe des kinderlosen Ehepaares Georg und Balbina Weiß am 6. Mai 1908 an Paul Stiglmair und dessen Braut Therese Stöckl. Ungewöhnlich an diesem Vertrag im Rainer Notariat war die Tatsache, daß Paul Stiglmair der jüngere Bruder von Balbina Weiß war und die Übergeber erst 47 beziehungsweise 44 Jahre alt waren. Georg Weiß ist allerdings bereits eineinhalb Jahre später verstorben. Die Übernehmer waren 27 beziehungsweise 30 Jahre alt.

Das Anwesen hatte 34 Flurstücke, davon zwei in Sallach, eines in Oberpeiching und einen Wald in Holzheim, mit zusammen 9,66 Hektar. Der Schwager beziehungsweise Bruder mußte für den Anwesenswert von 20 000 M (einschließlich Mobilien) die bestehenden Darlehen mit 3.700 M bei der Amlerschen Wohltätigkeitsstiftung Neuburg und 1 300 M bei der Marzillisschen Waisenstiftung Neuburg übernehmen, ferner eine Schuld bei dem Kaufmann Abraham Neuburger in Ichenhausen über 1 400 M. Er hatte 5 000 M Abstandsgeld zu zahlen und durfte eine für sich auf dem Hof eingetragene Hypothek anrechnen. Für den restlichen Übernahmevorteil von 8 400 Mark mußte er das 1907 angebaute Austragshaus unterhalten. Die Übergeber durften hier ihr Krämerei- und Flaschenbiergeschäft weiterbetreiben und erhielten jährlich folgende Naturalien: 1 Sack Weizenmehl Nummer eins, 10 Pfund Rindschmalz, 200 Eier, 1 Klafter fertiges Buchenscheitholz, 60 Pfund Schweinefleisch, 4 Zentner Kartoffeln, 50 Krautköpfe, außerdem wöchentlich für 1 M Brot und täglich 1 Liter Milch. Beim Tod der Schwester wäre der Naturalaustrag in vollem Umfang weiterzugewähren gewesen, beim Tod des Schwagers (1909) reduzierte sich die Lieferung jedoch laut Vertrag auf die Hälfte. Der Austrag ist mit 2500 M bewertet, so daß Paul Stiglmair, der von Beruf Bäcker war, unter dem Strich 5 900 Mark „geschenkt“ bekam.

Der Schwabpeter 1853
Peter und Anna Landes erwarben am 27. Oktober 1853 das Anwesen Nummer 38 in Bayerdilling für 2300 fl. Die Auflistung der vorhandenen Flächen refklektiert die Zersplitterung der Felder, die Hofentwicklung (Zukäufe aus Zertrümmerungen und Versteigerungen) und die seit 1766 erfolgten Gemeindegrundverteilungen. Der Besitz bestand aus (Fläche in Tagwerk, der Klammerzusatz bezeichnet die Herkunft der zugekauften Felder):

Hofstelle mit Garten 0,72
Pappmahdteil vom Jahre 1810, Wiese 0,15
Neues Krautbeet, alter Teil 0,06
Moosteil vom Jahre 1812, Wiese 0,18
Oberer Flecken vom Jahre 1766 0,31
Guter Holzteil vom Jahre 1810 0,42
Oberes Viertel an der untern Straße (Hofbauer) 0,61
Viertl an der untern Straße (Hofbauer) 0,59
Mittelstetterwegacker (Hofbauer) 1,94
Spitzäckerl (vom Pfaffenbauer) 0,80
Riedwegbreite (vom Pfaffenbauer) 0,91
Dorfacker im Sallacherfeld (Peterbauer) 1,25
Burgheimerwegacker im Schleipferfeld 1,55
Heimbergacker 0,85
Lämmerheidacker 0,59
Acker an der untern Straße 0,98
Großjauchert zwischen dem Pfaffenbauern 1,10
Großes 1/2-Jauchert am Peichingerweg 1,40
Buchacker 1,00
Zusammen: 15,41
Der „Schwabpeter“ hob sich mit dieser Fläche von der Vielzahl der Kleinbetriebe heraus, denn man muß zu diesen 19 eigenen Grundstücken noch den Wert der Gemeindenutzungen dazurechnen.

Der Davidbauer 1810
(Hinweis: Dieser Beitrag ist aus Platzgründen im Buch nur verkürzt wieder gegeben.)
Obwohl sich die Flur ursprünglich auf nur 21 Anwesen - darunter einige mit sehr wenig Feldbesitz - verteilte, hatten auch die Wächteringer sehr viele kleine Parzellen. Der Besitz des „Davidbauern“, damals größter Hof, splitterte sich 1810 wie folgt auf:
a) Hofstelle,
b) ¼ Jauchert Garten,
c) 3 Parzellen mit 24 Jauchert im Winterfeld (Straumerfeld),
d) 8 Parzellen mit 18 ½ Jauchert im Sommerfeld (Ettinger Feld),
e) 5 Parzellen mit 23 ½ Jauchert im Brachfeld (Wallerdorfer Feld),
f) 4 zweimähdige Wiesen mit 10 Tagwerk,
g) 3 Waldgrundstücke mit 1 3/8 Tagwerk,
h) 1 Gemeindeteil (zweimähdige Wiese mit ¼ Tagwerk) und
i) 1 Jauchert „in dem untern Moos, kultiviert 1809“,
j) 1 Tagwerk Wiese „das Angerle“,
k) 4 Tagwerk „neben der großen Breiten“,
l) 2 Tagwerk in den Bayerdillinger Ängern und
m) 3 Tagwerk in den Holzmüller-Ängern.

„Davidbauer“ Xaver Eberl hatte außerdem Anspruch auf die ungeteilten Gemeindegründe und einen Forstrechtsentschädigungsteil für jährlich 16 Klafter Brennholz (Esterholz). Insgesamt hatte Eberl 37 Grundstücke. Noch stärker zersplittert war das nächstgrößere Hof beim „Lutz“ mit zusammen 62 Flurnummern.

Der Gober 1862
(Hinweis: Dieser Beitrag konnte im Buch aus Platzgründen nicht mehr abgedruckt werden.)
In den amtlichen Steuerbüchern wurden die Grundstücke nach der Uraufnahme von 1813 noch detaillierter mit Angabe von Flurnummer, Nutzungsart und genauer Fläche beschrieben. Zum „Gober“, Wächtering Nr. 17, gehörte 1862, verkürzt dargestellt jeweils mit Tagwerks-Angabe (StAA, RA Rain 608):
Wohnhaus, Nebengebäude, Hofraum, Garten 0,45
Beet im unteren Krautgarten, uralter Teil 0,04
Unterer Moosteil von 1812, Wiese 0,82
Zellergassenteil von 1815 0,12
Oberer Moosteil, uralte Teile 0,42
Beet im oberen Krautgarten, uralter Teil 0,04
Forstrevierentschädigungsteil im Esterholz 2,05
11 „Ausbrüche“ vom Lohnerbauernhof, zusammen 14,69
In der Herrnleich, Acker 0,97
3 „Ausbrüche“ vom „Davidbauernhof“ 6,18
1 Ausbruch aus dem „Zinnaglhof“ 1,34
1/5 vom großen Anger, 1861 von Max Weis, Bayerdilling, für 434 fl erkauft 1,20

Zusammen: 28,32

Mathias und Anna Maria Kammerer besaßen außerdem noch ein Gemeinderecht. Die Auflistung zeigt, daß der Großteil des Feldbesitzes durch gutes Wirtschaften dazu erworben wurde, und zwar bei den Zertrümmerungen von drei großen Wächteringer Höfen.